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   LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13   

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https://dejure.org/2015,29687
LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13 (https://dejure.org/2015,29687)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2015 - L 2 AL 57/13 (https://dejure.org/2015,29687)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13 (https://dejure.org/2015,29687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III i.d.F. v. 20.12.2011 § 57
    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Gerade § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., der einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorausgesetzt habe, zeige in Anbetracht einer Gesamtanspruchsdauer von 360 Tagen, dass von der Erforderlichkeit eines Gründungszuschusses erst ausgegangen werden könne, wenn während eines längeren Zeitraums nach Eintritt der Arbeitslosigkeit keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 83/88, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05).

    Eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person des Betroffenen - lässt sich in der Regel erst treffen, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05

    Förderung der beruflichen Weiterbildung

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Gerade § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., der einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorausgesetzt habe, zeige in Anbetracht einer Gesamtanspruchsdauer von 360 Tagen, dass von der Erforderlichkeit eines Gründungszuschusses erst ausgegangen werden könne, wenn während eines längeren Zeitraums nach Eintritt der Arbeitslosigkeit keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 83/88, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88

    Notwendigkeit einer weiteren Bildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederung,

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Gerade § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., der einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorausgesetzt habe, zeige in Anbetracht einer Gesamtanspruchsdauer von 360 Tagen, dass von der Erforderlichkeit eines Gründungszuschusses erst ausgegangen werden könne, wenn während eines längeren Zeitraums nach Eintritt der Arbeitslosigkeit keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 83/88, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Andere Anhaltspunkte für Ermessensfehler - etwa in Gestalt einer auf die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gerichteten Eingliederungsvereinbarung (dazu etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris) - sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Überbrückungsgeld (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 7 RAr 14/90) seien Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung auf solche Personen zu beschränken, mit deren Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sei.
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Eine solche Ermessensreduzierung auf null setzt nach allgemeinen Kriterien voraus, dass nach dem festgestellten Sachverhalt das Vorliegen von Umständen ausgeschlossen ist, die eine anderweitige Ausübung des Ermessens rechtsfehlerfrei zulassen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87, SozR 1300 § 45 Nr. 34).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2009 - L 3 AL 28/08

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Auch wenn durch Zeitablauf die ursprüngliche Prognose widerlegt worden sei, bleibe diese beachtlich, wenn sie zum Prognosezeitpunkt bei vorausschauender Betrachtung zutreffend gewesen sei (Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2009 - L 3 AL 28/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - L 6 AS 842/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Sie liegt somit vor, wenn jede andere Entscheidung sich zwingend als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig darstellen würde (vgl. etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 5. April 2012 - L 7 AS 46/12 B ER, L 7 AS 47/12 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2010 - L 6 AS 842/10 B, juris; Just in: Hauck/Noftz, SGB I K § 39 Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13

    Gründungszuschuss - einstweilige Anordnung - Ermessen - Anordnungsanspruch

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung - neben dem Fall einer Selbstbindung im Einzelfall durch eine entsprechende Zusicherung (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris), für den es angesichts des Inhalts der Eingliederungsvereinbarung keinen Anhalt gibt - in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • SG Duisburg, 04.09.2013 - S 33 AL 379/12

    Bewilligung eines Gründungszuschusses im Hinblick auf eine hauptberufliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13
    Die Übernahme eines bestehenden Geschäftes stehe einem Anspruch auf Gründungszuschuss nicht entgegen (Hinweis auf SG Duisburg, Urteil vom 4. September 2013 - S 33 AL 379/12).
  • LSG Hessen, 05.04.2012 - L 7 AS 46/12

    Einstweiliger Rechtschutz auf Gewährung eines Darlehens für die Kosten einer

  • LSG Sachsen, 10.04.2014 - L 3 AL 141/12
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Vielmehr geht die Vorschrift davon aus, dass ein Gründungszuschuss im Regelfall erst in Betracht kommt, wenn eine belastbare negative Vermittlungsprognose möglich ist, d.h. wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris, unter Hinweis auf die Relation zwischen dem Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und der Gesamtanspruchsdauer von 360 Kalendertagen; vgl. zu den Risiken einer verfrühten Existenzgründung in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris, Rn. 39).

    Dies ist der Fall, wenn er seine Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen kann (zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris) oder wenn er - insbesondere in Fällen, in denen die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch von einer hoheitlichen Genehmigung, Zulassung oder ähnlichem abhängig ist - aus seiner Sicht alles zur Existenzgründung Erforderliche getan (und somit den Kausalverlauf aus der Hand gegeben) hat und nun berechtigterweise damit rechnen darf, dass er die Tätigkeit kurzfristig aufnehmen wird.

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Dies ist der Fall, wenn er seine Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen kann (zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris) oder wenn er - insbesondere in Fällen, in denen die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch von einer hoheitlichen Genehmigung, Zulassung oder ähnlichem abhängig ist - aus seiner Sicht alles zur Existenzgründung Erforderliche getan (und somit den Kausalverlauf aus der Hand gegeben) hat und nun berechtigterweise damit rechnen darf, dass er die Tätigkeit kurzfristig aufnehmen wird.
  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 9/17

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).
  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Vielmehr lassen sich diese Fallkonstellationen auf dem Wege lösen, dass darauf abgestellt wird, ob der Betroffene im Rahmen seiner Vorbereitungshandlungen einen "point of no return" erreicht hat, das heißt, ob er seine Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen kann (hierzu Urteil des Senats vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris; zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris).
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16

    Anspruch des Arbeitslosen auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Weiterhin steht ihr entgegen, dass sich eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person der Betroffenen - in der Regel erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris, Rn. 32, und vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris, Rn. 39; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris, Rn. 45).
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 6/17

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld mit Wirkung für die Vergangenheit;

    Dies ist der Fall, wenn er seine Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen kann (zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris) oder wenn er - insbesondere in Fällen, in denen die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch von einer hoheitlichen Genehmigung, Zulassung oder ähnlichem abhängig ist - aus seiner Sicht alles zur Existenzgründung Erforderliche getan (und somit den Kausalverlauf aus der Hand gegeben) hat und nun berechtigterweise damit rechnen darf, dass er die Tätigkeit kurzfristig aufnehmen wird.
  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).
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